§ 39 ... oder § 39 e ... oder § 39 c ... oder lasst mich doch einfach in Ruhe

Ich musste mich heute mal wieder mit den aus meiner Sicht völlig sinnfrei aneinandergeklatschten Paragrafen ab § 39 EStG beschäftigen.

Sinngemäß ging es ungefähr darum, dass irgendwas in § 39 c EStG nur dann gilt, wenn es zwei Paragrafen weiter in § 39 e EStG auch vorkommt. Ob es dort vorkommt, kriegt man aber nur raus, wenn man vier Paragrafen vorher, also in § 39 nachschaut, ob die Regelung in Absatz 3 gilt, die in Absatz 8 erklärt wird, wenn nicht die Ausnahme in Absatz 2 zutrifft, die dann wieder zu Absatz 3 führt und die ganze Scheiße geht von vorne los ... 

... spätestens in dem Moment denkst du doch, dass sich das nur einer ausgedacht haben kann, der solche Sachen auf dem Klo verfasst hat und dem dann zwischendurch noch zwölfmal das Licht vom Bewegungsmelder ausgegangen ist.


An Tagen wie diesen träume ich einfach davon, als Pensionär morgens gemütlich zum Bäcker zu gehen und nichts weiter machen müssen, als ein paar Brötchen fürs Frühstück mit meiner Frau zu holen. Und dann stehe ich da am Tresen und denke: "Wollte sie jetzt die Vierkorndreiecke oder waren es die Korndrillinge oder die Dreikrustenecken mit Sesam? Oder soll ich einfach die Laugen-Uschis im Angebot nehmen?"

Wahrscheinlich treffe ich mich doch lieber einfach mit meinem Kumpel zum Frühstück bei Bäcker Bredow ... 😁   


 

 

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